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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag mit dem Hotel Franziskushöhe

I. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung (Hotelaufnahmevertrag) sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Leistungen und
Lieferungen der Hotel Franziskushöhe GmbH (nachfolgend „Hotel“ genannt).
2. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur dann Anwendung, wenn dies zuvor schriftlich mit dem Hotel vereinbart wurde.
II. Vertragsparteien; Vertragsschluss; Unter-/Weitervermietung; Verjährung
1. Vertragsparteien sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast Zimmer und/oder sonstige Leistungen bestellt, haftet er gemeinsam mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus
dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2. Zwischen dem Hotel und dem Gast kommt nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Vertrag zustande, wenn das Hotel die Bestellung des Gastes annimmt. Es steht dem Hotel frei,
Zimmerreservierungen sowie in diesem Zusammenhang bestellte Leistungen dem Gast schriftlich (E-mail, Telefax, Brief) zu bestätigen.
3. Verlangt das Hotel für eine Reservierung eine Anzahlung/Vorauszahlung und wird diese nicht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage des Hotels gegenstandslos.
4. Eine Unter- oder Weitervermietung der vom Hotel überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken (Vorstellungsgespräche, etc.) bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Hotels. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB wird abbedungen, sofern es sich bei dem Gast nicht um einen Verbraucher handelt.
III. An- und Abreise / Zimmerbereitstellung, und -rückgabe
1. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr (Check-in-time) des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
2. Die Zimmerrückgabe muss bis spätestens um 11.00 Uhr (Check-out-time) des vereinbarten Abreisetages erfolgen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für die
vertragsüberschreitende Nutzung vom Gast ein Nutzungsentgelt in Höhe von 50% (bis 18.00 Uhr) bzw. 100% (ab 18.00 Uhr) des jeweils aktuellen Listenpreises vom Gast verlangen. Vertragliche Ansprüche des
Gastes werden hierdurch nicht begründet. Im Übrigen steht es dem Gast frei, dem Hotel nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
IV. Leistungen, Zahlung, Preise, Aufrechnung, Verjährung
1. Das Hotel ist verpflichtet, das/die vom Gast bestellte/n Zimmer sowie die zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die vereinbarten Leistungen geltenden bzw. mit dem Hotel vereinbarten Preise zu zahlen. Diese Zahlungspflicht gilt auch für die vom Gast beim Hotel veranlassten/bestellten
Auslagen/Leistungen für/von Dritte/n (Taxi-Buchungen, etc.).
3. Zahlungen von Kreditkartenunternehmern sowie Schecks oder Wechsel werden lediglich erfüllungshalber angenommen.
4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate oder erhöht sich das vom Hotel für die
vereinbarten Leistungen verlangte Entgelt, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%, anheben.
5. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das
Hotel dem zustimmt.
6. Das Entgelt für die vereinbarten Leistungen ist grundsätzlich bei Abreise des Gastes fällig. Das Hotel ist jedoch berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu
verlangen (siehe auch Ziffer II. 3.). Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5%, wenn es sich bei dem Gast um einen Verbraucher handelt, bzw. 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der
Nachweis und die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt dem Hotel vorbehalten.
8. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
9. Sämtliche Ansprüche des Gastes gegen das Hotel verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.
V. Rücktritt des Gastes vom Vertrag / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
1. Ein Rücktritt des Gastes von einem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Stimmt das Hotel dem Rücktrittsgesuch nicht zu, so ist der vertraglich vereinbarte Preis
zu zahlen.
2. Nimmt der Gast eine vereinbarte Leistung (bspw. Mittagessen) nicht in Anspruch, so ist der vertraglich vereinbarte Preis ebenfalls zu zahlen. Dem Gast steht weder ein Anspruch auf Rückvergütung (auch nicht
anteilig), noch auf Minderung zu. Nimmt der Gast ein Zimmer nicht in Anspruch, so hat das Hotel die Einnahmen aus einer möglichen anderweitiger Vermietung dieses Zimmers sowie die durch die Nichtnutzung
ersparten Aufwendungen anzurechnen.
3. Ziffer V. 1. oder 2. finden keine Anwendung, wenn das Hotel seine Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter oder berechtigte Interessen des Gastes verletzt und diesem hierdurch ein
Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Gleiches gilt, wenn dem Gast ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
4. Haben der Gast und das Hotel bereits bei Vertragsabschluss einen Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart, so kann der Gast bis zum vereinbarten Rücktrittstermin vom Vertrag zurücktreten,
ohne Zahlungs- oder Schadensersatzleistungen an das Hotel leisten zu müssen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber
dem Hotel ausübt. Ziffer V. 3. bleibt von dieser Regelung unberührt.
5. Dem Hotel steht es frei, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch
nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
VI. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Das Hotel ist berechtigt, aus einem sachlich gerechtfertigten Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Ein solcher sachlicher Grund liegt insbesondere, aber nicht ausschließlich, vor, wenn:
– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, welche die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– der Gast das Zimmer oder sonstige Leistungen unter Angabe von falschen, irreführenden wesentlichen Tatsachen (bspw. Angaben zur Person des Gasts, zum Zweck der Zimmernutzung) gebucht hat;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
– der Gast eine vom Hotel vereinbarte Vorauszahlung nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig leistet.
3. Bei einem berechtigten Rücktritt des Hotels vom Vertrag steht dem Gast kein Anspruch auf Schadensersatz zu.
VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Das Hotel haftet gegenüber dem Gast für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB, d.h. bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-; für Geld, Wertpapiere und
Kostbarkeiten bis zu € 800,- (§ 702 Abs. 1 BGB). Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu einem Höchstwert von € 7.500,- können im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt dem Gast, von dieser
Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die dem Gast zustehenden Haftungsansprüche erlöschen, wenn er nicht unverzüglich, nachdem er von dem Verlust, der Zerstörung oder der Beschädigung Kenntnis erlangt
hat, dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gilt Ziffer VII. 1.
3. Bringt der Gast ein Kraftfahrzeug mit, so kann er dieses kostenlos auf dem unbewachten Hotelparkplatz abstellen. Ein Verwahrungsvertrag kommt hierdurch nicht zustande. Wird ein auf dem Hotelparkplatz
abgestelltes Kraftfahrzeug beschädigt oder gestohlen, so haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Da es sich um einen unbewachten Parkplatz handelt, wird der Gast ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass er keine Gegenstände, insbesondere keine Wertsachen, im Fahrzeug zurücklassen soll.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und –
auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.
5. Fundsachen werden dem Gast auf Nachfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen
durch den Gast sind unwirksam.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Gesamtwirksamkeit dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Sollten einzelne Vertragsklauseln nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so gilt eine solche Klausel als vereinbart, die zulässiger Weise dem am nächsten
kommt, was die Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn sie die Nichtigkeit, Undurchführbarkeit, Anfechtbarkeit oder Unwirksamkeit der Bestimmung bei Vertragsschluss gekannt hätten. Entsprechendes gilt für
den Fall, dass dieser Vertrag eine Lücke aufweisen sollte, für deren Auffüllung.
3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Lohr am Main.
4. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – im kaufmännischen Verkehr ist Aschaffenburg. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Aschaffenburg.
5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.